FAQ Anschlussheilbehandlung (AHB)
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Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. bei welchen Operationen bekomme bzw. benötige ich eine AHB?
Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Eine Anschlussheilbehandlung kommt bei operativen Eingriffen mit Gelenkersatz in Frage (zum Beispiel bei Hüftprothesen, Knieprothesen und Schulterprothesen).
Wer ist zuständig für die Organisation meiner Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Zuständig ist unser Sozialdienst.
Sie erreichen die Kollegen des Sozialdienstes persönlich, telefonisch unter 0931 803-3170 von Montag bis Donnerstag von 11 bis 14 Uhr oder per E-Mail an sozialdienst@klh.de.
Wann kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden?
Eine AHB kann erst nach Ihrer Operation durch unseren Sozialdienst beantragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit einer Anschlussheilbehandlung (AHB) Antrages?
In der Regel dauert die Bearbeitung eine Woche.
Wer übernimmt die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Kostenträge ist Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung – oder wenn Sie noch berufstätig sind Ihre Rentenversicherung.
Wie bekomme ich Bescheid, ob die Kosten der Anschlussheilbehandlung (AHB) übernommen werden?
Sollten Sie sich noch bei uns in der Klinik befinden, bringt Ihnen ein Mitarbeiter des Sozialdienstes den Kostenübernahmebescheid vorbei. Sollten Sie bereits entlassen worden sein, bekommen Sie den Kostenübernahmebescheid per Post zu geschickt.
In welche Kliniken kann ich zur Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Die Wahl des Ortes bzw. der Klinik kommt auf den Kostenträger an. Dieser muss Ihre AHB genehmigen. Welche Vorreservierungen möglich sind, klären Sie am besten mit unserem Sozialdienst ab.
Kann ich unabhängig von der Entfernung eine beliebige Rehaklinik wählen?
In der Regel genehmigt der Kostenträger eine AHB im Umkreis von 150 km um das operierende Krankenhaus.
Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht der Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Nach dem Sozialgesetzbuch können Sie eine Rehaklinik frei wählen, jedoch müssen gewisse Einschränkungen beachtet werden. Sofern Ihre Krankenkasse eine günstigere Rehaklinik für Sie gefunden hat, können die Mehrkosten von Ihrer Krankenkasse von Ihnen eingefordert werden.
Kann mein Ehepartner bzw. Lebensgefährte mit in die Anschlussheilbehandlung (AHB)? Kann ich mein Kind mitnehmen?
Ja. Ihr Partner kann mit in die AHB, dieser muss jedoch Übernachtungs-und Verpflegungskosten selbst bezahlen. Bitte klären Sie die Mitaufnahme Ihres Partners mit unserem Sozialdienst ab.
Kinder können in manchen Kliniken ab 3 Jahren als Begleitperson mitgenommen werden.
Sind Haustiere in der Anschlussheilbehandlung (AHB) erlaubt?
Es gibt einige wenige Kliniken, in denen gegen eine Gebühr das Mitbringen von Haustieren erlaubt ist.
Ab wann ist der Beginn einer Anschlussheilbehandlung (AHB) sinnvoll?
Eine AHB ist in der Regel ca. 14 Tagen nach einer OP sinnvoll. Ab diesem Zeitpunkt kann der Patient voraussichtlich an der Wassergymnastik und am gesamten Trainingsprogramm teilnehmen. Es macht daher Sinn, wenn Sie nach der stationären Behandlung erst einmal für ein paar Tage nach Hause gehen können.
Wie lange dauert im Allgemeinen eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
In der Regel genehmigt Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung / Rentenversicherung drei Wochen. Mögliche Verlängerungen muss die Rehaklinik beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Bei einer ambulanten AHB sind Sie „nur“ tagsüber in der Rehaklinik. Abends und am Wochenende sind Sie zu Hause. Bei einer stationären AHB befinden Sie sich auch in der Nacht und am Wochenende in der Rehaklinik.
Kann ich nach meiner stationären Behandlung zur Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt in die Rehaklinik verlegt werden?
In der Regel ist eine direkte Verlegung in eine Rehaklinik nicht möglich.
Was bedeutet häusliche Versorgung bzw. Pflege?
Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung.
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Sollten Sie bis zum Beginn einer Anschlussheilbehandlung (AHB) zu Hause nicht versorgt sein, müssen wir ein Pflegeheim suchen, das Ihre Versorgung bis zum Beginn der AHB sicherstellt.
Wer hilft mir, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden?
Unser Sozialdienst unterstützt Sie bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz für sich selbst oder Ihren Angehörigen. Allerdings sind wir aber auf Ihre Mitarbeit bzw. Mithilfe angewiesen.