Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

König Ludwig Haus - Innenhof

Häusliche Versorgung


Die bei Ihnen geplante Operation kann es erforderlich machen, für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt eine häusliche Versorgung zu organisieren.

Bitte sprechen Sie vor der Aufnahme in unserer Klinik mit Ihrem Hausarzt darüber und informieren Sie sich über die notwendigen Maßnahmen.

Hier ein paar Hinweise:

  • Ist eine Operation an der Schulter geplant, so kann es sein, dass Sie den betreffenden Arm für sechs Wochen nicht benutzen dürfen. Nach Einbau eines künstlichen Schultergelenks macht eine Reha (Anschlussheilbehandlung) erst nach diesen sechs Wochen Sinn. In der Zeit zwischen Entlassung aus der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus und Aufnahme in der Rehaklinik benötigen Sie zu Hause Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen.
     
  • Ist die Operation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes geplant, wird ebenfalls in der Regel eine stationäre Reha (Anschlussheilbehandlung) durch uns eingeleitet, eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst der Klinik diesbezüglich ist unbedingt erforderlich. Die Reha sollten Sie binnen 14 Tage nach Entlassung an den Krankenhausaufenthalt antreten (vorbehaltliche der Kostenübernahme durch den zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse). Sollten Sie zunächst nach Hause gehen, bedenken Sie bitte, dass dort die Anwesenheit einer unterstützenden Person erforderlich ist.
     
  • Ist ein Eingriff am Fuß geplant, kann es möglich sein, dass Sie mehrere Wochen den Fuß nicht belasten dürfen und mit Gehstöcken laufen müssen. Auch dies kann Sie in Ihren gewohnten Tätigkeiten einschränken.
     
  • Denken Sie bitte daran, dass Sie in der Zeit nach der OP normalerweise kein KFZ führen können.


Durch eine rechtzeitige Planung der häuslichen Versorgung können Sie selbst, auch unter Einbeziehung Ihrer Angehörigen, zu einer reibungslosen Genesung beitragen.
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
 

Koordination Anschlussheilbehandlung / Sozialdienst
Frau Franz, Frau Liesberg, Herr Zimmer

Telefon: 0931 803-3170
E-Mail: sozialdienst@klh.de



Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
 

bezirk-logo

Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern

Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.

Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.

Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.

zur Website des Bezirks Unterfranken >externer Link