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Orthopädische Klinik
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Indikationen für einen künstlichen Gelenkersatz an Hüfte und Kniegelenk
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Der häufigste Grund für die Implantation eines künstlichen Gelenks ist die Verschleißerkrankung (Arthrose). Hier kommt es zu einer zunehmenden Schädigung der Knorpelschicht bis hin zum unmittelbaren Knochenkontakt der Gelenkpartner. Der Patient verspürt in diesen Fällen eine zunehmende Schmerzhaftigkeit des Gelenks, Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust mit Abbau der gelenkumspannenden Muskulatur sowie deutliche Anlauf-, aber auch Belastungsschmerzen.
Die Ursachen für eine Arthrose an Hüft- und Kniegelenk sind vielfältig. Am häufigsten ist die primäre Arthrose ohne erkennbare Ursache. Aber auch nach Unfällen mit Fehlstellungen und Verletzungen des Gelenkes, bei angeborenen Fehlbildungen, bei Übergewicht, bei Z.n. Infekten oder auch bei der rheumatoiden Arthritis kann sich eine operationspflichtige Arthrose einstellen.
In fortgeschrittenen Stadien kann hier der endoprothetische Gelenkersatz sicher und dauerhaft Abhilfe schaffen. Dieser dient nicht nur der Schmerzverbesserung, sondern auch dem Ausgleich von Fehlstellungen (zum Beispiel X- oder O-Bein) und Beinlängenunterschieden sowie der Verbesserung des Bewegungsumfanges. Der Gelenkersatz trägt somit zu einer deutlich erhöhten Lebensqualität des Patienten bei.