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Eigenbeteiligung (Zuzahlungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte)


Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung während des stationären Aufenthalts zu entrichten. Wir sind verpflichtet, diesen Betrag zu vereinnahmen und informieren Sie im Aufnahmegespräch über die Möglichkeiten der Zahlung. Die Höhe ist in § 39 Abs. 4 SGB V i.V.m. § 61 SGB V geregelt und in unserem Entgelttarif ausgewiesen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner:
 

Stv. Leiterin Patientenverwaltung - Stationäre Patientenverwaltung / -abrechnung
Stefanie Keller

Telefon: 0931 803-1230
Fax: 0931 803-1239
E-Mail: stefanie.keller@klh.de