Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Bewegungseinschränkung des Großzehengrundgelenkes (Hallux rigidus)


Verschleiß (Arthrose) ist die häufigste Ursache für Schmerzen im Großzehengrundgelenk, falls keine Fehlstellung (Hallux valgus) vorliegt. Kommt, wie in den meisten Fällen, eine Bewegungseinschränkung dazu, spricht man vom Hallux rigidus.

Als Ursache werden oft anlagebedingte Faktoren oder wiederholte kleinere Gelenkverletzungen angeschuldigt. Die Diagnose wird durch eine Untersuchung des Fußes und zusätzliche Röntgenaufnahmen gestellt. Röntgenbilder zeigen die typischen Arthrosezeichen mit Deformierung des Gelenkes sowie Verschmälerung des Gelenkspaltes.

Beim Hallux rigidus ist durch die Bewegungseinschränkung des Großzehengrundgelenkes der Abrollvorgang meist recht schmerzhaft. Daher kann zunächst versucht werden, das Gelenk durch eine starre Einlage im Schuh oder eine unsichtbare Umarbeitung der Schuhsohle („Hallux rigidus-Feder") beim Abrollen zu entlasten. Sollte der Verschleiß schon zu weit fortgeschritten sein, können operative Maßnahmen Abhilfe schaffen. In leichteren Fällen ist es sinnvoll, einen kleinen Knochenkeil zu entfernen, um dem Gelenk wieder ausreichend Spiel für einen schmerzfreien Abrollvorgang zu verschaffen („Cheilektomie"). In schweren Fällen gelingt es, durch Versteifung des Großzehengrundgelenkes in Funktionsstellung („Arthrodese"), die Schmerzen dauerhaft zu nehmen und wieder ein unauffälliges Gangbild herzustellen. Selbstverständlich können nach überstandener Operation wieder reguläre Schuhe getragen werden.